häufigsten
Fälle.
Personenstandsdokumente
Dokumente wie
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und Auszüge aus dem
Personenstandsregister erfordern fast immer eine beglaubigte Übersetzung, wenn
sie in einem Verfahren im Ausland (Heirat, Aufenthalt, Einbürgerungsantrag)
verwendet werden. Da diese Dokumente Ihren Personenstand belegen, ist ihre
offizielle Gültigkeit entscheidend.
Bildungsdokumente
Bildungsdokumente
wie Diplome, Transcripts und Immatrikulationsbescheinigungen erfordern meist
eine beglaubigte Übersetzung für ausländische Universitätsbewerbungen oder
Anerkennungsverfahren. Besonders bei Diplomanerkennungsverfahren ist es sehr
wichtig, dass die Übersetzung offiziell und korrekt ist — selbst ein kleiner
Fehler kann den Vorgang verzögern.
Rechtliche und geschäftliche Dokumente
Rechtliche/geschäftliche
Dokumente wie Verträge, Vollmachten, Gerichtsentscheidungen und Firmendokumente
erfordern eine beglaubigte Übersetzung, wenn sie in einem offiziellen Vorgang
verwendet werden. Da die Richtigkeit der Übersetzung bei diesen Dokumenten
rechtliche Folgen hat, ist die Verantwortung eines befugten Übersetzers
unerlässlich.
Wann eine normale Übersetzung ausreicht
Nicht alles
muss beglaubigt sein. Zum Verstehen eines Artikels, Übersetzen einer Website,
für einen persönlichen Brief oder informative Texte reicht eine normale
Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung kommt nur ins Spiel, wenn offizielle Gültigkeit
erforderlich ist — eine unnötig beglaubigte Übersetzung bedeutet, umsonst zu
zahlen.
Wenn Sie nicht
sicher sind, ob Ihr Dokument eine beglaubigte oder normale Übersetzung braucht,
nennen Sie uns einfach das Dokument und wo Sie es einreichen — wir sagen Ihnen
klar, was richtig ist. So erhalten Sie genau die benötigte Übersetzung, nicht
mehr und nicht weniger.